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15.06.2024

Europa – Rechtsform

Europa ist eine Gemeinhaft von nationalen Staaten, die sich im Vertrag über die europäische Union idF. des Vertrages von Lissabon miteinander verbunden haben. Der Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) idF. 11.7.2012 regelt die Arbeitsweise der Union und legt die Bereiche, die Abgrenzung und die Einzelheiten der Ausübung ihrer Zuständigkeiten fest. 

Europa ist weder ein Staatenbund noch ein Bundesstaat, sondern eine Gemeinhaft von nationalen Staaten, die sich im Vertrag über die europäische Union idF. des Vertrages von Lissabon miteinander verbunden haben. Der Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) idF. 11.7.2012 regelt die Arbeitsweise der Union und legt die Bereiche, die Abgrenzung und die Einzelheiten der Ausübung ihrer Zuständigkeiten fest.

Gemäß Art. 8 AEUV gelten Bestimmungen zur Beseitigung der Ungleichheiten und der Gleichstellung von Männer und Frauen, Art. 9 den angemessenen sozialen Schutz, Art. 10 die Bekämpfung von Diskriminierungen, Art. 11 den Umweltschutz, Art. 12 dem Verbraucherschutz, Art. 16 den Datenschutz, Art. 17 religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, Art. 18 das Diskriminierungsverbot usw. In den Artikeln 151 bis 155 sind die Ziele und Mittel abgestimmter und gemeinsamer Sozialpolitik beschrieben.

Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) führt die sozialpolitischen Ziele der EU an: Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, angemessener sozialer Schutz, sozialer Dialog, Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

Zudem verleiht Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union den in der EU-Charta der Grundrechte genannten sozialen Rechten zwingende Rechtskraft.

Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union führt eine horizontale Sozialklausel ein. Die Festlegung und Durchführung der EU-Politik und ihrer Maßnahmen müssen den folgenden sozialen Erfordernissen Rechnung tragen:

der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus;

der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes;

der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung;

einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes.