I. Persönliches
Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann
wohnhaft in Schliersee
Bundesweit tätiger Rechtsanwalt
im Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Kanzlei in 83727 Schliersee
Rauhkopfstraße 2
In enger Zusammenarbeit mit
den Arbeitsrechtsexperten:
RA Dr. Roland Reinfeld, Kempen
RÄin Alexia Frommherz, Krefeld
II. Beruflicher Werdegang
III. Aktivitäten außerhalb des Berufs
IV. Publikationen
1. Fachbücher
2. Fachzeitschriften
Etwa 60 Beiträge in Fachzeitschriften, unter anderem NZA, BB, ZTR und NJW
Stand: September 2025

A. Frommherz
Die Kooperationspartner sind KEINE Gesellschafter und Mitarbeiter von RA Dr. F.-W. Lehmann
MEDIATIONSVERFAHREN
EINIGUNGSSTELLENVERFAHREN
BILDUNGSANGEBOTE


BÜCHER VON DR. FRIEDRICH-WILHELM LEHMANN

Neuerscheinung: „Deutsche und europäische Tariflandschaft im Wandel“, Tarifeinheit – Tarifpluralität
BÜCHER VON DR. ROLAND REINFELD
BÜCHER VON ALEXANDRA REINFELD

Das Verschulden im System der Entgeltfortzahlungsregeln, WiRe Verlagsgesellschaft für Wirtschafts- und Steuerrecht 1990
FACHZEITSCHRIFTEN VON DR. FRIEDRICH-WILHELM LEHMANN

Betriebliches Bündnis für Arbeit mit und ohne Arbeitsrecht mit dem EuGH als gesetzlichem Richter

Schaffung eines Gesetzes über die Tarifeinheit – Gewerkschaftskonkurrenz im Betrieb – zwischen skylla und charybdis

EuGH zur Abgrenzung von Tarifautonomie und Europarecht – Diskriminierung bei Vergütung nach Lebensaltersstufen
MARLA ROWES
Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von Unternehmen sind wir in der Regel aufgrund schriftlicher Vergütungsvereinbarung auf Basis marktüblicher Stundensätze tätig. Gleiches gilt bei der Beratung und Vertretung von Organmitgliedern sowie Arbeitnehmer – Führungskräften. Hierbei berücksichtigen wir die Bedeutung, den zu erwartenden Umfang und die Schwierigkeit des Mandats ebenso wie die persönliche Situation und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Mandanten.
Unsere Mandanten erhalten im festgelegten Turnus detaillierte Aufstellungen über die abgerechnete Bearbeitungszeit.
Etwaige Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen werden selbstverständlich in voller Höhe auf die angefallene Vergütung angerechnet. Auf Wunsch übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern. Im Rahmen der Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten sind wir in der Regel auf Basis eines der Bedeutung der Angelegenheit angemessenen Pauschalhonorars tätig.




