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Bahnstreik – Blick ins Arbeitskampfrecht

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TEAM DEUTSCHLAND

Dr. F.-W. Lehmann

VITA DR. F.-W. LEHMANN

Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, 83727 Schliersee ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Schliersee


Er verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung in Wissenschaft und Praxis,

speziell im Arbeitsrecht im Individualrecht, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht,

im allgemeinen Wirtschaftsrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht, im Gesellschaftsrecht und im Vereinsrecht.


Er setzt Wissen und Erfahrungen durch seine außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten um. Er ist zudem erfahren in der Anwendung der Mediation, mit deren Hilfe außerhalb von gerichtlichen Streitigkeiten allseits befriedigende Ergebnisse erreicht werden können.


Rechtsanwalt Dr. F.-W. Lehmann ist darüber hinaus Dozent an der Hamburger Fernhochschule (HFH) im Bereich Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. Er fungiert als Prüfer von Masterarbeiten und Bachelorarbeiten.


Außerhalb der Anwaltstätigkeit hat RA Dr. Lehmann in der Tarifpolitik und im Tarifrecht im Laufe von vier Jahrzehnten zukunftsorientierte Tarifverträge und Tarifmodule unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter orientierte Tarifverträge und Tarifmodule gemeinsam mit dem jeweiligen Tarifvertragspartner erarbeitet, ausgehandelt und nach der Einigung gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien in Kraft gesetzt.


RA Dr. F.-W. Lehmann war über drei Jahrzehnte Geschäftsführendes Mitglied des Vorstandes der Tarifgemeinschaft Technischer Überwachungs-Vereine e.V., Krefeld,

sowie Mitgründer des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V., Krefeld und langjähriges Geschäftsführendes Vorstandsmitglied.


Als Gründer und Begleiter des Tarifforums hat sich Dr. Lehmann auf dieser Ebene für den sachlich und kontrovers geführten Meinungsaustausch von Repräsentanten aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Justiz und Unternehmenspraxis in tarifpolitischen und gesellschaftsrechtlichen

Themen eingesetzt.


Das Tarifforum führt aktuell in neuer Gestalt die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung unter der Ägide des Direktors und Kurators der Stiftung RA Dr. Frank Meik, München, auf einem hohen Niveau fort.


Für Dr. F.-W. Lehmann ist die Berücksichtigung der Interessenlagen von Vertragsparteien ein immerwährendes gewichtiges Ziel.

Dazu gehört eine gesellschaftliche Verantwortung nicht zuletzt auch verbunden mit einem lebenslangen Lernen und Vermitteln von Kenntnissen und Erfahrungen.


Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften unterstreichen die Freude des

RA Dr. F.-W. Lehmann an der Weitergabe von Erkenntnissen und Wissen.

Hierzu hat er die Mitarbeit und Unterstützung hoch geschätzter Wissenschaftler im Wirtschaftsrecht erfahren dürfen.


Neben dem Beruf steht für ihn im Blickpunkt die gemeinnützige Tätigkeit

für Kunst und Sport.


Dr. F.-Wilhelm Lehmann

Schliersee, 2023

Dr. R. Reinfeld

VITA DR. R. REINFELD

  • Geboren 1964 in Nettetal
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Sozialrecht und Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht;
  • Erstes Staatsexamen 1989
  • Rechtsreferendariat beim Landgericht Düsseldorf; Zweites Staatsexamen 1993
  • Promotion 1992 („Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot im Arbeits- und Wirtschaftsrecht“) 
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1993
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996
  • Seit 2000 Partner namhafter Wirtschaftskanzleien, 2009 Gründung der heutigen Arbeitsrechtskanzlei
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Inhaber der Spielervermittlerlizenz des Deutschen Fußballbundes (DFB)
  • Mitglied im Rotary Club Kempen-Krefeld

A. Reinfeld

VITA A. REINFELD

  • Geboren 1965 in Karlsruhe
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; Erstes Staatsexamen 1990
  • 1991 bis 1994 Referendarausbildung beim Landgericht Mönchengladbach und in Washington D.C.
  • Zweites Staatsexamen 1994
  • Zulassung als Rechtsanwältin 1994 (Erstzulassung)
  • Dozentin in der Erwachsenenbildung (Personalfachkaufleute – DAA; Fachgebiet: Arbeits-, Berufsbildungs- und Sozialrecht)
  • Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Individualarbeitsrecht
  • Arbeitsrecht besonderer Personengruppen
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung

KOOPERATIONSPARTNER IN GRAZ UND WIEN

Dr. M. Schiffner

VITA DR. R. REINFELD

  • Geboren 1964 in Nettetal
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Sozialrecht und Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht;
  • Erstes Staatsexamen 1989
  • Rechtsreferendariat beim Landgericht Düsseldorf; Zweites Staatsexamen 1993
  • Promotion 1992 („Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot im Arbeits- und Wirtschaftsrecht“) 
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1993
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996
  • Seit 2000 Partner namhafter Wirtschaftskanzleien, 2009 Gründung der heutigen Arbeitsrechtskanzlei
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Inhaber der Spielervermittlerlizenz des Deutschen Fußballbundes (DFB)
  • Mitglied im Rotary Club Kempen-Krefeld

VITA A. REINFELD

  • Geboren 1965 in Karlsruhe
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; Erstes Staatsexamen 1990
  • 1991 bis 1994 Referendarausbildung beim Landgericht Mönchengladbach und in Washington D.C.
  • Zweites Staatsexamen 1994
  • Zulassung als Rechtsanwältin 1994 (Erstzulassung)
  • Dozentin in der Erwachsenenbildung (Personalfachkaufleute – DAA; Fachgebiet: Arbeits-, Berufsbildungs- und Sozialrecht)
  • Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Individualarbeitsrecht
  • Arbeitsrecht besonderer Personengruppen
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Die Kooperationspartner sind KEINE Gesellschafter von RA Dr. F.-W. Lehmann

LEISTUNGEN

UNTERNEHMEN

LEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMER

  • Dauerberatung und Einzelfallberatung in allen arbeits- und dienstvertraglichen Angelegenheiten (einschließlich Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht)
  • Vertragsmanagement: Gestaltung und Überprüfung von Anstellungsverträgen; Prüfung und Optimierung sämtlicher Personaltexte von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis
  • Beendigungsmanagement: Vorbereitung und Umsetzung einvernehmlicher oder einseitiger Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung; Beteiligung des Betriebsrats; Beachtung von Sonderkündigungsschutz
  • Bundesweite Prozessvertretung vor sämtlichen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht; Vertretung in sonstigen rechtsförmlichen Verfahren
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen und Umstrukturierungen; Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplanregelungen; arbeitsrechtliche Begleitung bei Betriebsübergang und Umwandlung; arbeitsrechtliche due diligence
  • Rechtliche Absicherung eines effektiven Know-how Schutzes im Unternehmen;
  • Arbeitsrechtliche compliance; Vermeidung von Rechtsverstößen im Betrieb
  • Erstellung von Gutachten zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • Inhouse – Schulungen für Geschäftsleiter und Führungskräfte; regelmäßige Beratertage im Unternehmen

ORGANMITGLIEDER

LEISTUNGEN FÜR ORGANMITGLIEDER

  • Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen (Schwerpunkt Fremdgeschäftsführer); Vertrags-Check
  • Gestaltung und Prüfung von Vorstands-Anstellungsverträgen
  • Beratung bei Vertragsänderung und Vertragsverlängerung; rechtliche Karriereberatung
  • Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Anstellungsverhältnis (u.a. erfolgsabhängige Vergütung)
  • Beratung und Vertretung bei einseitiger und einvernehmlicher Vertragsbeendigung; Entwicklung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen
  • Falls notwendig: Prozessvertretung vor den Zivilgerichten (Landgericht / Oberlandesgericht)
  • Beratung beim Umgang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Rechtliche Überprüfung von Versorgungszusagen
  • Kurzgutachten zu dienstvertraglichen Fragestellungen; Risikoabschätzung
  • laufende Beratung der Geschäftsleiter in personalrechtlichen Fragen (einschließlich Umgang mit dem Betriebsrat und anderen Mitarbeiter-Gremien)

ARBEITNEHMER

LEISTUNGEN FÜR ARBEITNEHMER/FÜHRUNGSKRÄFTE

  • Prüfung von Anstellungsverträgen und Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag;
  • Vertrags-Check
  • Beratung bei von Arbeitgeberseite gewünschten Vertragsänderungen
  • Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Beratung und Vertretung im Vorfeld und bei einseitiger und einvernehmlicher Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung und Aufhebungsvertrag)
  • Bundesweite Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, insbesondere im Kündigungsschutzprozess
  • Arbeitsrechtliche Karrierebegleitung; rechtliche Absicherung beim Arbeitsplatzwechsel
  • Beratung zum Umgang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

MEDIATIONSVERFAHREN

EINIGUNGSSTELLENVERFAHREN

BILDUNGSANGEBOTE

PUBLIKATIONEN

BÜCHER

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BÜCHER VON DR. FRIEDRICH-WILHELM LEHMANN

Neuerscheinung: „Deutsche und europäische Tariflandschaft im Wandel“, Tarifeinheit – Tarifpluralität

Gedanken zur Tarifpolitik – Ein Blick zurück nach vorn

Krise des Flächentarifvertrages

Der Arbeitnehmer im 21. Jahrhundert

Tarifverträge der Zukunft

Innovative Tarifverträge im Wirbel von Tarifpolitik – Arbeitsrecht – Arbeitswissenschaft

Familienpflegezeitgesetz – Leitfaden für die Praxis

BÜCHER VON DR. ROLAND REINFELD

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Anwaltshandbuch Arbeitsrecht

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Die wichtigsten Kündigungsgründe von A – Z

Der Kündigungsschutzprozess

Wo Ihr Betriebsrat mitreden darf

Der Arbeitsvertrag, Praxis – Kommentar – Muster

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot im Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Verschwiegenheitspflicht und Geheimnisschutz im Arbeitsrecht

Betriebsratsanhörung I

Betriebsratsanhörung II

Beleidigung von A bis Z

Aufhebungsvertrag

Arbeitsverträge richtig gestalten

Tatort Betrieb: So sieht es die Rechtsprechung

Kündigungsgründe von A bis Z

Fristlose Kündigung: Gründe von A bis Z

Zeugnisaufbau: So fertigen Sie ein mustergültiges Arbeitszeugnis

Arbeitsgerichtsprozess: Die häufigsten Gründe

Vertragsstrafen

Anmerkung zur Entscheidung des BAG 

Arbeitnehmer-Nebenpflichten

Das nachvertragliche Konkurrenzverbot

Schweigepflicht und Anzeigerecht im Arbeitsverhältnis

BÜCHER VON ALEXANDRA REINFELD

Testbeitrag A. Reinfeld

Das Verschulden im System der Entgeltfortzahlungsregeln, WiRe Verlagsgesellschaft für Wirtschafts- und Steuerrecht 1990

FACHZEITSCHRIFTEN

FACHZEITSCHRIFTEN

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FACHZEITSCHRIFTEN VON DR. FRIEDRICH-WILHELM LEHMANN

Betriebliches Bündnis für Arbeit mit und ohne Arbeitsrecht mit dem EuGH als gesetzlichem Richter

Kernpunkte des zu erwartenden Familienpflegezeitgesetzes

Ein staatliches Fördergesetz ohne Zwang

Fragen von AuA an Dr.Lehmann  persönlich

Tarifeinheitsgesetz – Warte, warte noch ein Weilchen…

Thesenpapier: Erfolgsfaktoren im Wettbewerb auf dem Anwaltsmarkt

Tarifeinheit und das BVerfG – Mehr fragen als Antworten!

Zur altersbedingten Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Abweichung der Tarifvertragsparteien vom Flächentarifvertrag

Tarifwechsel in Recht und Praxis

Arbeitsrechtliche Aspekte von Tarifverträgen

Neue Tarifverträge TÜV

Schaffung eines Gesetzes über die Tarifeinheit – Gewerkschaftskonkurrenz im Betrieb – zwischen skylla und charybdis

Richterrecht: Perpetuierung gekündigter tariflicher bzw. betrieblicher Vergütungsordnungen

EuGH zur Abgrenzung von Tarifautonomie und Europarecht – Diskriminierung bei Vergütung nach Lebensaltersstufen

Das Mediationsgesetz – Beginn einer neuen Streitkultur

Mediation – auch für Kollektivpartner

Mediation zur Konfliktbeilegung: Instrument für die Betriebs- und Tarifvertragsparteien?

Tarifeinheitsgesetz – Die neue Unordnung der gewillten Ordnung

Tarifeinheitsgesetz – Die neue Unordnung der gewillten Ordnung

Kritik an Tarifautonomie, -stärkung und Tarifeinheit

Tarifeinheitsgesetz – (k)ein Stern am Gewerkschaftshimmel!?

Das BVerfG: Der starke Partner der Beamten

Arbeitskampfrecht – Macht der Koalitionen

MASTERARBEITEN

MASTERARBEITEN

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Benjamin Röhrhoff Master Thesis

Sebastian Rosenlund Master Thesis

Matthias Garke, M.Sc und L.L.M. Master Thesis

André Schönherr Master Thesis

Emma Ulmer Master Thesis

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Emma Ulmer Master Thesis

André Schönherr Master Thesis

Matthias Garke, M.Sc und L.L.M. Master Thesis

Sebastian Rosenlund Master Thesis

Benjamin Röhrhoff Master Thesis

MARLA ROWES

HONORAR

Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von Unternehmen sind wir in der Regel aufgrund schriftlicher Vergütungsvereinbarung auf Basis marktüblicher Stundensätze tätig. Gleiches gilt bei der Beratung und Vertretung von Organmitgliedern sowie Arbeitnehmer – Führungskräften. Hierbei berücksichtigen wir die Bedeutung, den zu erwartenden Umfang und die Schwierigkeit des Mandats ebenso wie die persönliche Situation und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Mandanten.


Unsere Mandanten erhalten im festgelegten Turnus detaillierte Aufstellungen über die abgerechnete Bearbeitungszeit.


Etwaige Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen werden selbstverständlich in voller Höhe auf die angefallene Vergütung angerechnet. Auf Wunsch übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern. Im Rahmen der Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten sind wir in der Regel auf Basis eines der Bedeutung der Angelegenheit angemessenen Pauschalhonorars tätig.

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