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Hier finden Sie Wissenswertes und interessante Dinge die uns im Arbeitsalltag begleiten.

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05.07.2024
Einzelarbeitsvertragsrecht: Annahmeverzug, böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes, sozialrechtliche Verpflichtung zu Arbeitslosmeldung
Die Entscheidung des BAG vom 7. Februar 2024 (5 AZR 177/ 23) zum Thema des Unterlassens eines anderweitigen Verdienstes § 11 Nr. 2 KSchG ist ein für manchen Arbeitsrechtler ein bisher noch wenig erkannter und gleichsam von Moos überwucherter Stein am Wegrand eines Kündigungsschutzprozesses, der den Wanderer vor Fallgruben auf dem Weg warnt. Der Weg führt vom Anfang eines Kündigungsschutzprozesses bis in die Ferne einer rechtskräftigen Entscheidung durch das Arbeitsgericht oder durch eine höhere richterliche Instanz. Je nachdem, ob die letzte Instanz feststellt, dass die vom Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung oder mit der Entfristungsklage angegriffene Befristung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist oder nicht, ergeben sich für den „Wanderer“ zum Teil ungeahnte Fallen.
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26.06.2024
Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung zur Tätigkeit im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags Wertende Gesamtbetrachtung
Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung zur Tätigkeit im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags Wertende Gesamtbetrachtung BAG, Urt. v. 05.07.2022 - 9 AZR 323/21 - (Hessisches LAG), EzA § 1 AÜG Nr. 26 Vorab die nichtamtlichen Orientierungssätze 1. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und nach dessen Weisungen beschäftigt werden. Davon zu unterscheiden sind Arbeitnehmer, die nach Weisungen des Unternehmers zur Ausführung von Dienst- oder Werkverträgen als Erfüllungsgehilfe bei Dritten eingesetzt werden. 2. Der Werkbesteller oder Auftraggeber von Dienstleistungen kann dem Werkunternehmer oder Dienstleister bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bestimmte Anweisungen zur Ausführung der Dienste bzw. des Werks erteilen. In diesen Fällen ist die arbeitsrechtliche, personenbezogene und verfahrensorientierte Weisungsbefugnis von der projekt- und sachbezogenen ergebnisorientierten Anweisung abzugrenzen. Sprechen einige Kriterien für die Annahme, der Arbeitnehmer sei als Erfüllungsgehilfe im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags tätig geworden und andere für das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung, hat das Tatsachengericht eine umfassende Abwägung aller in die Entscheidung einzustellenden Gesichtspunkte vorzunehmen und das Ergebnis seiner Gesamtbetrachtung nachvollziehbar zu erläutern.
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15.06.2024
Europa – Rechtsform
Europa ist eine Gemeinhaft von nationalen Staaten, die sich im Vertrag über die europäische Union idF. des Vertrages von Lissabon miteinander verbunden haben. Der Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) idF. 11.7.2012 regelt die Arbeitsweise der Union und legt die Bereiche, die Abgrenzung und die Einzelheiten der Ausübung ihrer Zuständigkeiten fest.
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