Wussten Sie schon, dass...
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Vorschläge für die im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbarte Mindestausbildungsvergütung vorgelegt hat?
Der DGB fordert, dass Arbeitgeber für jeden Lehrling monatlich eine Mindestvergütung in Höhe von 635,00 Euro im ersten Lehrjahr, 696,00 Euro im zweiten Lehrjahr und 796,00 Euro im dritten Lehrjahr bezahlen. Sachleistungen wie Kost und Logis sollen nicht auf die Mindestvergütung angerechnet werden dürfen. Das hierfür zu schaffende Gesetz soll 2020 in Kraft treten.
Nach Berechnungen des DGB würden mehr als 160.000 der bundesweit 1,34 Millionen Auszubildenden davon profitieren;
- dass die Wirtschaftsweisen flexiblere Arbeitszeiten fordern?
Sie verweisen auf die digitale Zeit, in der die Arbeitnehmer trotz des Rahmens des Arbeitszeitgesetzes Im eigenen Arbeitnehmerinteresse flexibler arbeiten könnten. Der DGB protestiert.
ANMERKUNG:
RA Dr. Lehmann hat schon Ende der 80-ger Jahre mit einer großen Dienstleistungsgewerkschaft die Jahresarbeitszeit durch Tarifvertrag eingeführt. Die Mitarbeiter leisten erst nach Überschreiten der Jahresarbeitszeit Überstunden.
Die Regelungen legen im Kern fest:
Innerhalb des Jahres floaten sie in der zu erbringenden Arbeitszeit je nach Auftragslage. ÜBERSTUNDEN ENTSTEHEN SELTENER. In schwachen Auftragszeiten sind die Beschäftigten nicht unproduktiv, sondern gehen nach Hause. Die wöchentlichen Arbeitszeiten passen sich der Auftragslage an.
Gemeinsam mit dem Betriebsrat werden die Arbeitszeiten Woche für Woche und Monat für Monat vereinbart. Die Beschäftigten erhalten unter der Aufsicht der Betriebsparteien ein hohes Maß an Arbeitszeitsouveränität (Vertrauensarbeitszeit). Sie können leichter ihre Freizeitbelange individuell unter der Aufsicht der Kollektivparteien verwirklichen. Das System hat gut funktioniert. Die flexible Arbeitszeit hat die Wettbewerbsfähigkeit der tarifgebundenen Unternehmen gestärkt und die Beschäftigten zufriedener gemacht.
Generell haben die Mitarbeiter – ebenso wie die Gewerkschaft -die Regelungen im eigenen Interesse begrüßt.
Aufbauend auf der Zeitsouveränität haben die Beschäftigten die Möglichkeit der Erfolgsbeteiligung. Wenn sie am Erfolg beteiligt sind, dann haben sie absolute Arbeitszeitsouveränität unter Beachtung der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.
Wer mehr wissen möchte, wende sich an Dr. Lehmann.
Gez. Dr. F.-Wilhelm Lehmann
Schliersee/München, 27.April 2018