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Wussten Sie schon, dass...

Niki Lauda als Interessent an der Übernahme der österreichischen Fluggesellschaft Niki nur dann noch weiter an der Rettung der von NIKI interessiert bleibt,

| Wussten Sie schon, dass…

wenn der Generalbevollmächtigten der insolventen Air Berlin bis kommenden Montag, den 19.12.2017, alle NIKI - Flugzeuge von der Deutschen Lufthansa-Group und anderen zurückgeholt hat?

 

Die NIKI ist für Lauda nichts wert, weil sie derzeit nur zwei bis drei Flugzeuge hat.

Die Lufthansa hat sich fast die gesamte Flotte geholt. NIKI hatte zuletzt 21-Airbus –Maschinen sowie 7 Flugzeuge der TUI-Tochter TUIfly.

2.dass die wichtigsten wirtschaftlichen Werte des Unternehmens (assets) sind für eine Fluggesellschaft die Flugzeuge und die Slots (Start- und Landerechte) sowie die Piloten und die Flugbegleiter sind?

Die Slots für die die vormals im Betrieb von Niki befindlichen Flugzeugen müssen zurückgegeben werden, wenn NIKI die Flugzeuge nicht sofort zurückerhält. Anderenfalls laufen die Flugbetriebsgenehmigungen aus.

Die Piloten und die Flugbegleiter, die sich einem Betriebsteil zuordnen lassen, der auf eine andere Gesellschaft übergeht, sind ebenso „assets“. Dies wird derzeit von Seiten der Tochtergesellschaften der Lufthansa –Group aus taktischen Gründen zur Vermeidung der Übernahme von Personal bestritten. Eben deshalb sind klärende Urteil der Arbeitsgerichtsbarkeit erforderlich.

Bei Rechtsstreitigkeiten über die Weiterbeschäftigung nach einem Betriebsübergang oder über den Kündigungsschutz helfen wir Ihnen auf Wunsch mit unserer weiteichenden Erfahrung.

3.dass die Deutsche Lufthansa klargestellt hat, sie müsse die Flugzeuge ohnehin zu Marktkonditionen an einen möglichen künftigen Käufer der Fluggesellschaft Niki abtreten. Dies gehe aus der veröffentlichten Entscheidung der EU –Kommission hervor.

(zur Entscheidung der EU Kommission vom 27.10.2017 „Lufthansa/Certain Air Berlin Assets Regulation (EC) Nr. 139/2004“ siehe im Internet unter:

ec.europa.eu/competition/mergers/cases/decisions/m8633_1376_4 .pdf)

4. dass das Desaster nicht nur vorhersehbar, sondern auch vermeidbar war.

Der Fall „Lufthansa und Niki“ hätte –wie in der Süddeutschen Zeitung vom 15.12.2017 nachzulesen ist (Ulrich Schäfer) – durchaus vermieden werden können, wenn im Oktober nicht die Lufthansa, sondern ein anderer Bieter den Zuschlag für NIKI erhalten hätte.

Das Desaster zu Lasten von weiteren 1000 Beschäftigten in Österreich und Deutschland hätte bis zuletzt vermieden werden können, wenn die Lufthansa gegenüber der EU-Kommission zu größeren Zugeständnissen bereit gewesen wäre, etwa der Abgabe von mehr Slots und Strecken, anstatt komplett auszusteigen.

 

Schliersee, 18.12.2017

Gez. Rechtsanwalt Dr. F.-Wilhelm Lehmann

Wirtschaftlichen Schliersee,

Telefon: 0172-2996074

E-Mail: <link dr.lehmann@arbeitsrecht-ratgeber.eu>dr.lehmann@arbeitsrecht-ratgeber.eu</link>

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