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Wussten Sie schon, dass...

Die Verhandlungen der Personalvertretung (Betriebsrat) über einen Interessenausgleich und Personalplan für das Kabinenpersonal der Air Berlin am 29.11. und 30.11.2017 gescheitert sind,

| Wussten Sie schon, dass…

weil nach Auffassung der Personalvertretung die Arbeitgeberin der Personalvertretung nicht die notwendigen Informationen erteilt hat?

Daher stagnieren die Verhandlungen. Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens Air Berlin ist gehemmt.

Was ist der Grund?

Der Insolvenzverwalter kann gemäß der Insolvenzordnung die geplanten betriebsbedingten Kündigungen nur unter drei Voraussetzungen aussprechen:

1.Der Insolvenzverwalter muss vor Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen, dass er ohne den Abschluss eines Interessensausgleichs kündigen darf.

2. Das Arbeitsgericht erteilt nur dann die Zustimmung, wenn der Insolvenzverwalter den Betriebsrat „rechtzeitig und umfassend“ über die Inhalte der Planung unterrichtet hat.

3. Der Insolvenzverwalter muss mindestens drei Wochen lang (ernsthaft) mit der Personalvertretung/dem Betriebsrat über den Interessenausgleich verhandelt haben. Der Lauf der Frist von drei Wochen beginnt ab der rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung der Personalvertretung.

Im Hinblick darauf, dass der Insolvenzverwalter und der die Personalvertretung über die rechtzeitige und umfassende Information streiten, wird das angerufene Gericht die Zustimmung erst dann erteilen, wenn es sich Klarheit verschafft hat, ob die Unterrichtung dem Gesetz entspricht und somit die 3 Wochenfrist begonnen hat und inzwischen abgelaufen ist.

Das Verfahren wegen des Antrags auf Zustimmung des Arbeitsgerichts kann sich monatelang hinziehen. Noch länger dauert das Verfahren, wenn der Verlierer in die Berufung geht oder beim Bundesarbeitsgericht Rechtsbeschwerde einlegt.

Keinem der Beteiligten ist mit der Verzögerung geholfen, weder dem Insolvenzverwalter noch den Beschäftigten. Denn wichtig ist für die Beschäftigten die Gewinnung von Klarheit.

Schliersee, 1.12.2017

Gez. Dr. F.-Wilhelm Lehmann

Rechtsanwalt

Telefon 0172 2 99 60 74

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