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Wussten Sie schon, dass...

Die EU Kommission ein Flug-Monopol der Lufthansa befürchtet?

| Wussten Sie schon, dass…

Wichtig sei, so die EU-Kommissarin Frau M. Vestager, welche Zugeständnisse die

 Lufthansa -Group anbietet, um kartellrechtliche Zweifel auszuräumen.

Die Brüsseler Behörde fällt ihr „Urteil“ am 21.Dezember 2017. Die EU könnte aber auch eine vertiefte Prüfung einleiten, die dann bis zu 90 Tage dauern darf.

Kartellexperten konnten voraussehen, dass die EU Kommission Bedenken haben wird, wenn sich die Lufthansa bedeutende Betreibsteil der insolventen Air-Berlin einverleibt.

Sie wissen, dass nur dann eine realistische Chance bei den Kartellbehörden besteht, wenn die Lufthansa bestimmte Flugstecken oder Slots abgibt. Aber diese Vorstellung, dass die Lufthansa nur für NIKI und WALTER so etwas tun würde, ist ebenso irreal.

Die Lufthansa hatte von der insolventen Air Berlin die beiden Fluggesellschaften NIKI und Walter (LGW) am 12. Oktober 2017 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Wettbewerbshüter gekauft. Seit dieser Zeit konnten NIKI und Walter durch die finanzielle Unterstützung der Lufthansa Gruppe überleben.

Andere Bieter hatten geringere Offerten abgegeben und sind nicht zum Zuge gekommen.

Die beratenden Kartellexperten wussten oder konnten wissen, dass die EU-Kommission dem Quasi-Monopol der Deutschen Lufthansa Group nicht tatenlos zusehen wird auch wenn Deutschland mit Recht stolz auf diese Airline ist. Wer weiß, ob die Führung der Lufthansa entgegen dem Rat der Experten in einer fiktiven Spielbank ein Roulette gespielt hat?

Die Deutsche Lufthansa hat sich nunmehr vom Kauf von NIKKI zurückgezogen, weil sie die Auflagen der EU –Wettbewerbshüter zur Vermeidung eines Monopols der Lufthansa für zu streng erachtet hat.

Die österreichische Fluggesellschaft NIKI hat daher beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Möglicherweise folgt aus formellen Gründen ein Insolvenzantrag beim zuständigen österreichischen Landesgericht, damit die 790 österreichischen Beschäftigten Insolvenzgeld erhalten können. Für weitere 210 deutsche Beschäftigte ist deutsches Recht anzuwenden.

Jetzt gibt es für NIKI nur noch die Chance, dass doch wieder andere Anbieter während des Insolvenzverfahrens zum Zuge kommen. Einzelne Anbieter haben jedoch inzwischen erklärt, dass sie nicht mehr mitmachen. Höchste Eile ist geboten. Denn in Kürze läuft die Fluglizenz von NIKI ab. Höchste

Niki Lauda bleibt am Ball. Jedoch möchte er nur einen realistischen Kaufpreis für eine insolvente Fluglinie zahlen.

Möglicherweise kann der Gesellschafter der Ai Berlin -die arabische Fluggesellschaft ETIHAD-wegen der Insolvenz der Air Berlin in Regress genommen werden, weil sie Finanzierungszusagen nicht eingehalten haben soll.

Ein möglicher Regressanspruch nützt den Beschäftigten nichts mehr. Es kann mehrere Jahre dauern, bis der Insolvenzverwalter ihn durchgesetzt hat.

Leidtragende sind wegen des Machtkampfes allein die Beschäftigten von Air Berlin, NIKI und Walter.

2. dass die Bundesregierung wegen des von der Deutschen Lufthansa -Group

nicht mehr gewollten Kaufs der Fluglinie NIKI um die Rückzahlung des

der Air Berlin gewährten Notkredits von 150 Millionen ganz oder zum Teil bangen muss?

Durch den unerwarteten Ausfall der erwarteten Erlöse aus dem NIK-Verkauf sollte der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin in Höhe von 150 Millionen Euro zurückgezahlt werden. Mit dem Kredit sollte der Ar-Berlin Flugverkehr unter der Flagge der Air Berlin und/oder der Deutschen Lufthansa bis auf Weiteres aufrechterhalten werden.

Die Bundesregierung hatte den national verständlichen Plan, dass die Lufthansa –Group mit ihren unterschiedlichen zum Champion Deutschlandes werden kann, wenn sie durch den Kredit die Chance erhält, Flugzeuge und Slots der insolventen Air Berlin einzuverleiben.

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Rechtsanwalt Dr. F.-Wilhelm Lehmann

Schliersee,

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