Wussten Sie schon, dass...
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Vorschläge für die im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbarte „Mindeststausbildungsvergütung“ vorgelegt hat?
Der DGB empfiehlt einen Mindestlohn von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Vergütung aller Berufe.
Obgleich diese Bezugsgröße einer näheren Definition bedarf, kann man sich darauf einrichten, dass im ersten Lehrjahr nach dem Vorschlag des DGB 655 Euro zu zahlen sind.
Nach den Daten des Bundesinstitutes für Berufsbildung liegt derzeit die durchschnittliche Vergütung von Auszubildenden im ersten Lehrjahr in 50 Ausbildungsberufen unter 635 Euro.
Die Abbrecherquote liegt in diesen Bereichen über dem Gesamtdurchschnitt der Abbrecher in Betrachtung der Gesamtheit der Ausbildungsberufe (24 Prozent Abbrecher).
Man könnte daraus herleiten, dass eine geringe Ausbildungsvergütung möglicherweise auch die Motivation des Auszubildenden schwächt
-dass ein Mangel an Fachleuten die Digitalisierung in vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland einer Studie zufolge bremst.
Die Studie gibt ein Alarmsignal. Vor allem kleinere Firmen geraten in eine Abwärtsspirale. Ihnen fehlt oft das Geld, um die Produktion oder den Vertrieb zu digitalisieren. Zudem haben sie es noch schwerer, auf einem gleichsam leergefegten Arbeitsmarkt die zur Digitalisierung erforderlichen Fachkräfte zu finden.
Dr. F.-Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt
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