Wussten Sie schon, dass...
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag der Personalvertretung - Kabine der Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG am heutigen Tag (8.12.2017) zurückgewiesen und somit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 2.11.2017 bestätigt hat?
Die Personalvertretung (PV) hatte im Wege des Eilverfahrens /einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Gericht geltend gemacht, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstillegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln. Die PV hatte daher beantragt, dass die Betriebsstillegung vorläufig vom Gericht untersagt wird.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Standpunkt vertreten, der Informationsanspruch der PV sei erfüllt. Eine Untersagung der Betriebsstillegung komme bei dieser Sachlage nicht in Betracht
Wie geht es nach dieser Entscheidung wohl weiter?
Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg (6 Ta BV Ga 1484/17) im einstweiligen Verfügungsverfahren wird nach Zustellung an die Parteien rechtskräftig.
Im Schnellverfahren wird eine Entscheidung in 2. Instanz rechtskräftig.
Der Schlusspunkt vom heutigen Tage wirkt sich so aus, dass das vom Insolvenzverwalter nach
§ 126 InsO angerufene Arbeitsgericht aller Voraussicht nach in der kommenden im Dezember 2017 anberaumten mündlichen Verhandlung ebenso wie das LAG Berlin entscheiden wird (nicht muss).
Wenn das Arbeitsgericht im Dezember dem Antrag des Insolvenzverwalters (Sachwalter) zustimmt, dass die betriebsbedingten Kündigungen wegen der im Insolvenzrecht bestehenden Ausnahmeregelung auch ohne Interessenausgleich ausgesprochen werden dürfen, dann wird die Air Berlin unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters (Sachwalters)-höchst wahrscheinlich unverzüglich die bereits vorbereiteten betriebsbedingten Kündigungen nach Anhörung der PV unter Einhaltung der durch das Insolvenzrecht gebotenen 3-Monats-Kündigungsfrist aussprechen.
Ob dann die Personalvertretung (BR) noch einen Sinn darin sehen wird, in die Beschwerde beim LAG Berlin zu gehen, ist zweifelhaft.
Gez. Dr. F.-Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt, Schliersee
Rauhkopfstraße 2
Kontakt:
Telefon: 0172 2 99 60 74
E-Mail. <link dr-lehmann@arbeitsrecht-ratgeber.eu>dr-lehmann@arbeitsrecht-ratgeber.eu</link>
Informationen: www. arbeitsrecht.co
www. arbeitsrecht-lehmann.com