Kategorie: Beiträge und Kommentare, Betriebsverfassungsrecht
Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung und Mitwirkung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Schliersee und Krefeld
im Februar 2014 im teach- Audio Verlag UG in Wismar
Vorstellung der Person des RA Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann
Vorwort
der teach-audio Verlag in Wismar, eine Institution der Dienstleistung für die Aus- und Weiterbildung im deutschen Recht, gibt Ihnen nun eine Grundlage für Ihre Kenntnisse im kollektiven Recht und dessen Abgrenzung zum Individualrecht.
Im folgenden ersten Teil unserer gemeinsamen Arbeit im teach-audio Programm verschaffen wir uns den Überblick über die Zusammenhänge und Abgrenzungen von Tarifrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht.
Für die Betriebspraxis stellt sich hierbei die Frage: Inwieweit verbleiben noch Freiräume für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Abschluss abweichende einzelvertraglicher Vereinbarungen? Sie erhalten auch hierzu eine hilfreiche Antwort.
Zum generellen Verständnis der Brisanz, die im kollektiven Recht im Fundament der ersten Säule "Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz" von den insgesamt vier Säulen unserer grundrechtlich garantierten sozialen Marktwirtschaft liegt, ist ein Blick auf die teilweise unterschiedlichen Interessen in Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie der weitere Blick auf die unterschiedlichen Positionen und Polaritäten der Sozialpartner im kollektiven Regelungsbereich in den Unternehmen und deren Betrieben einschließlich des öffentlichen Dienstes geboten.
Dieser Blick öffnet den weiteren Blick darauf, wie die Normen aus unterschiedlichen Blickwinkeln in Recht und Praxis gesehen und angewendet werden.
Im sodann folgenden 2.Teil wenden wir uns den Inhalten der für die Betriebspraxis wesentlichen Normen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts zu.
Beide Teile reichern wir durch Beispiele aus der Betriebspraxis an.
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier.